Häufig gestellte Fragen zur Hausratversicherung (FAQ) |
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Wer ist für meinen Antrag verantwortlich?
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Was gehört zum Hausrat?
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Was umfasst die Hausratversicherung?
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Welche Schäden deckt die Hausratversicherung NICHT ab?
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Was ist eine Unterversicherung/Unterversicherungsverzicht?
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Wie weit erstreckt sich der Versicherungsschutz meiner Hausratversicherung?
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Mein Sohn absolviert Wehr- bzw. Zivildienst in einer anderen Stadt.
Benötigt er für seine Sachen eine eigene Hausratversicherung?
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Ab wann ist eine Wohnung NICHT ständig bewohnt?
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Ich bin oft beruflich lange Zeit auf Dienstreisen und auf Auslandseinsätzen. Was muss ich beachten?
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Ein Untermieter ist bei mir eingezogen. Sind seine Sachen über meinen Hausratvertrag versichert?
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Wer braucht eine Hausratversicherung?
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Schäden durch Feuer
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Leitungswasser
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Einbruchdiebstahl/Vandalismus
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Sturm und Hagel
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Längere Abwesenheit von der Wohnung
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Gefahrerhöhung
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Hotelkosten im Schadenfall
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Schäden durch Stromausfall
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Tiefkühl-/Gefriergut
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Implosion
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Nutzwärme / Sengschäden
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Anprall/Absturz von Luftfahrzeugen / Anprall von Fahrzeugen
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Wasserverlust infolge Rohrbruch
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Aquarien und Wasserbetten
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Inhalt von Schließfächern
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Diebstahl aus Krankenzimmer
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Diebstahl von Wäsche und Kleidung auf dem Versicherungsgrundstück
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Diebstahl von Gartenmöbeln/-geräten auf dem Versicherungsgrundstück
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Diebstahl aus verschlossenen KFZ
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Wertsachen im Bankgewahrsam
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Rückreisekosten aus dem Urlaub
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Elementarschäden
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Glasversicherung
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Fahrraddiebstahl
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1. Wer ist für meinen Antrag verantwortlich?
Ihr Vermittler und Ansprechpartner ist: finanzen.de Maklerservice GmbH
. Unser Büro prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und leitet ihn an die gewünschte Gesellschaft weiter. Wir stehen für alle Fragen zum Versicherungsschutz, Ihrem Antrag und bei Schadensfällen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 0 800 300 300 9
, per email an [email protected]
bzw. per Post: finanzen.de Maklerservice GmbH
, Schlesische Strasse 29-30
, 10997 Berlin
.
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2. Was gehört zum Hausrat?
Hausrat sind alle zum Ge- und Verbrauch in den Haushalt eingebrachten Gegenstände. Etwas verständlicher ist die Definition "Alles was Sie beim Umziehen mitnehmen". Auch wenn diese Definition rechtlich nicht 100% richtig ist, ist sie leicht verständlich.
Beispiel sind: Wohnungseinrichtung, Elektro- u. Gasgeräte, Lebens- u. Genussmittel, Gebäudebestandteile und sonstige Installationen, die Sie als Mieter/Eigentümer einer in einem Mehrfamilienhaus gelegenen Wohnung angeschafft haben, Wertsachen
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3. Was umfasst die Hausratversicherung?
Die Hausratversicherung deckt folgende Grundgefahren ab:
Brand, Blitzschlag, Explosion
Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus
Leitungswasser, Rohrbruch, Frostschäden
Sturm, Hagel
sowie auch die evtl. daraus entstehenden Schäden
Gute Deckungen umfassen Sondereinschlüsse oder lassen diese mitversichern:
Überspannungsschäden durch Blitzschlag (meist bis 5% mitversichert)
Glasbruchschäden an Mobiliar-/Gebäudeverglasungen
Glaskeramikkochflächen
Fahrraddiebstahl
Wasseraustritt aus Aquarien
Inhalte Ihres Bankschließfachs
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4. Welche Schäden deckt die Hausratversicherung NICHT ab?
Schäden durch
grobe Fahrlässigkeit
vorsätzlich herbeigeführte Schäden
Schäden durch Kriegsereignisse jeder Art
Schäden durch Kernenergie
Ebenfalls nicht eingeschlossen sind Schäden durch
Sturmflut
Einbruchdiebstahl-/Beraubungsschäden, die durch bei Ihnen wohnende Personen begangen werden
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5. Was ist eine Unterversicherung/Unterversicherungsverzicht?
Eine Unterversicherung liegt vor, wenn der Wert (meist der Neuwert) der versicherten Schäden höher ist als die Versicherungssumme.
Sollte es hier zu einem Schadenfall kommen, wird bei bestehender Unterversicherung der Schaden auch nur anteilig beglichen, auch wenn der Gesamtschaden unterhalb der versicherten Summe liegt.
Es wird nach folgender Formel gekürzt:
Schaden x Versicherungssumme % Versicherungswert = Entschädigung
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6. Wie weit erstreckt sich der Versicherungsschutz meiner Hausratversicherung?
in der im Versicherungsschein genannten Wohnung
bei Umzug in der neuen Wohnung während des Umzugs in eine neue Wohnung, längstens jedoch für 8 Wochen nach Umzugsbeginn in beiden Wohnungen
in den zur Wohnung dazugehörenden Keller- und Speicherräumen
in Nebengebäuden, sofern sie auf dem gleichen Grundstück stehen
in Ihrer Garage, die sich in der Nähe Ihrer Wohnung befindet (doch nur wenn diese privaten
Zwecken dient)
in Räumen, welche Sie zusammen mit anderen Hausbewohnern nutzen, begrenzt auf Ihnen gehörenden
Waschmaschinen und Wäschetrocknern
außerhalb Ihrer Wohnung weltweit vorübergehend (je nach Bedingungen für Außenversicherung der einzelnen Gesellschaften)
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7. Mein Sohn absolviert Wehr- bzw. Zivildienst in einer anderen Stadt.
Benötigt er für seine Sachen eine eigene Hausratversicherung?
Nein. Solange er keinen eigenen Haushalt gründet, sind die Sachen im Rahmen der elterlichen
Hausratversicherung für die Dauer der Grundwehr- oder Ersatzdienstzeiten versichert.
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8. Ab wann ist eine Wohnung NICHT ständig bewohnt?
Nach den Tarifwerken der Hausratversicherung ist eine Wohnung dann nicht ständig bewohnt,
wenn sich über 60 Tage hinweg keine aufsichtsberechtigte volljährige Person über Nacht in der
Wohnung aufhält. Bei diesen nicht-ständig-bewohnten-Wohnungen ist die Risikoprämie etwa doppelt so hoch wie bei ständig bewohnten Haushalten. Zusätzlich sind eine ganze Reihe von Gegenständen in diesem Fall vom Versicherungsschutz ausgenommen.
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9. Ich bin oft beruflich lange Zeit auf Dienstreisen und auf Auslandseinsätzen. Was muss ich beachten?
Planen Sie einen längeren Urlaub, oder sind Sie beruflich länger nicht an Ihrem Wohnort, sollten Sie
das Ihrer Versicherung mitteilen. Länger heißt in der Regel mehr als 60 Tage. Versäumen Sie es, eine
längere Abwesenheit der Versicherung mitzuteilen, und entsteht in dieser Zeit ein Schaden, so kann
die Versicherung die Zahlung verweigern. In diesem Fall ist zu empfehlen, dass Sie eine Person Ihres
Vertrauens mit der regelmäßigen Kontrolle Ihrer Wohnung beauftragen.
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10. Ein Untermieter ist bei mir eingezogen. Sind seine Sachen über meinen Hausratvertrag versichert?
Nein. Er muss seine Sachen selbst versichern. Anders wäre es, wenn Sie ihm ein möbliertes Zimmer
zur Verfügung stellen. Ihre eigenen Sachen, die der Untermieter mit Ihrer Zustimmung benutzt, sind
versichert.
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11. Wer braucht eine Hausratversicherung?
Wenn der Hausrat mit Leichtigkeit zu ersetzen ist, weil er nur aus Pappkartons und billigem Inventar besteht, ist eine Versicherung oft überflüssig.
Je hochwertiger und teuerer Ihr Hausrat ist, desto sinnvoller wird die Versicherung. Nach einem Wohnungsbrand ist dann ein großer finanzieller Aufwand nötig, um den gewohnten Lebensstandard wieder herzustellen.
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12. Schäden durch Feuer
Unter dem Begriff der Feuerschäden werden Schäden durch Brand, direkten Blitzeinschlag (es gibt auch den indirekten, siehe Überspannungsschäden), und Explosion zusammengefasst. Schwelbrände werden von dieser Definition nicht erfaßt, da Brand im Sinne der Versicherungsbedingungen eine offene Flamme voraussetzt. Auch der Tatsache, daß Fernseher implodieren wird hier nicht Rechnung getragen. Diese Ausschlüsse werden aber von vielen Gesellschaften inzwischen mit angeboten.
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13. Leitungswasser
Schäden durch Leitungswasser entstehen durch den bestimmungswidrigen Austritt von Leitungswasser aus dem Rohrsystem oder fest damit verbundenen Anlagen.
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14. Einbruchdiebstahl/Vandalismus
Wenn bei Ihnen eingebrochen wird, werden die gestohlenen Gegenstände durch die Hausratversicherung ersetzt. Sollten die Einbrecher aber auch die Wohnung noch verwüßten oder Gegenstände zerstören, spricht man von Vandalismus. Auch solche Schäden sind durch die Hausratversicherung abgedeckt.
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15. Sturm und Hagel
Sturm (laut Definition eine wetterbedingte Luftbewegung ab Windstärke 8) und Hagel sind eher selten für Schäden am Hausrat verantwortlich. Wenn es doch vorkommen sollte, wird der Schaden meistens umso grösser.
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16. Längere Abwesenheit von der Wohnung
Planen Sie einen längeren Urlaub, oder sind Sie beruflich länger nicht an Ihrem Wohnort, sollten Sie das Ihrer Versicherung mitteilen. Länger heisst in der Regel mehr als 60 Tage. Versäumen Sie es, eine längere Abwesenheit der Versicherung mitzuteilen, und entsteht in dieser Zeit ein Schaden, so kann die Versicherung die Zahlung verweigern.
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17. Gefahrerhöhung
Alle Umstände, die zu einer Erhöhung des Risikos für die Versicherung führen, sollten Sie der Versicherungsgesellschaft schriftlich mitteilen.
Vorsicht: Eine Gefahrenerhöhung kann bereits ein Baugerüst darstellen, wenn Ihr Wohnhaus renoviert wird.
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18. Hotelkosten im Schadenfall
Wird Ihre Wohnung z.B. nach einem Wasserschaden unbewohnbar, werden Hotelkosten ersetzt.
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19. Schäden durch Stromausfall
Schäden durch StromausfallSchäden durch Stromunterbrechung oder technisches Versagen der Kühleinrichtung.
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20. Tiefkühl-/Gefriergut
Schäden durch StromausfallSchäden durch Stromunterbrechung oder technisches Versagen der Kühleinrichtung.
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21. Implosion
Wenn zum Beispiel Ihr Fernseher implodiert.
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22. Nutzwärme / Sengschäden
Im Wäschetrockner entzündet sich die Kleidung beim Trocken. Wenn Sie die Nutzwärmeschäden eingeschlossen haben, bekommen Sie auch den Wäschetrockner ersetzt, also da wo die Nutzwärme entsteht. Sonst würden nur Folgeschäden bezhalt werden.
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23. Anprall/Absturz von Luftfahrzeugen / Anprall von Fahrzeugen
ein KFZ gegen Ihr Haus und es fällt der TV vom Tisch, erhalten Sie Ersatz.
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24. Wasserverlust infolge Rohrbruch
Hier ist der finanzielle Schaden des weglaufenden Wassers versichert.
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25. Aquarien und Wasserbetten
Es werden die Schäden durch auslaufendes Wassers versichert, nicht das Aquarium / Wasserbett selbst.
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26. Inhalt von Schließfächern
z.B. das Bahnhofsschließfach
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27. Diebstahl aus Krankenzimmer
Bei stationären Aufenthalt werden entwendete Sachen bezahlt.
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28. Diebstahl von Wäsche und Kleidung auf dem Versicherungsgrundstück
Falls Ihre Slips von der Leine gestohlen werden, muß das polizeilich gemeldet werden, wenn Sie Ersatz haben wollen.
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29. Diebstahl von Gartenmöbeln/-geräten auf dem Versicherungsgrundstück
Hier müssen diese nicht sonderlich gesichert sein, aber eine polizeiliche Meldung muß erfolgen
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30. Diebstahl aus verschlossenen KFZ
Gilt nur bei Einbruch bei verschlossenen KFZ, elektronische Geräte wie Notebooks im Kofferraum sind meist ausgeschlossen
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31. Wertsachen im Bankgewahrsam
Wenn Ihr Schmuck aus dem Banktresor gestohlen wird...
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32. Rückreisekosten aus dem Urlaub
In Erweiterung des § 2 AL-VHB 2003 ersetzt der Versicherer Fahrtmehrkosten,
wenn der Versicherungsnehmer wegen eines erheblichen
Versicherungsfalles gemäß AL-VHB 2003 vorzeitig seine Urlaubsreise
abbricht und an den Schadenort reist.
Als Urlaubsreise gilt jede privat veranlasste Abwesenheit des Versicherungsnehmers
vom Versicherungsort von mindestens vier Tagen
bis zu einer Dauer von höchstens sechs Wochen.
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33. Elementarschäden
Überschwemmung durch Witterungsniederschläge, oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch, Erdfall, Erdbeben
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34. Glasversicherung
Versichert sind alle Glasscheiben der Wohnung, also Mobiliarverglasung, Türen, Fenster, Aquarien, aber keine Trinkgläser, Glas-Cerankochflächen falls eingeschlossen.
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35. Fahrraddiebstahl
Wird das angeschlossene Fahrrad im Freien gestohlen oder der Keller aufgebrochen, wird dies zum Anschaffungspreis ersetzt.
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