Versorgungssicherheit

Viele Haushalte fürchten den Wechsel zu einem günstigeren Stromanbieter. Diese Haushalte haben Angst beim Wechsel plötzlich ohne Stromversorgung da zu stehen, doch Sie müssen sich gar keine Sorgen machen: Auch beim Wechsel besteht weiterhin die "Versorgungspflicht", die gesetzlich geregelt ist.

Durch die Versorgungspflicht ist der örtliche Grundversorger immer dazu verpflichtet Sie mit Strom zu beliefern. Dabei ist es egal, ob Sie den Anbieter wechseln, ein Anbieter seinen Leistungen nicht nachkommt oder ob der Stromanbieter Insolvenz angemeldet hat. In sämtlichen Fällen würden Sie weiterhin Ihren Strom bekommen, denn der örtliche Grundversorger ist gesetzlich dazu verpflichtet! In Fällen wie der Insolvenz bekommen Sie sogar großzügige drei Monate Zeit, um einen neuen Stromanbieter zu finden.

Sie brauchen also keine Angst vor dem Wechsel des Stromanbieters zu haben, es gibt absolut keine Risiken. Sie werden auch in der Übergangszeit weiterhin zuverlässig mit Strom versorgt und bemerken nur einen einzigen Unterschied: Sie bezahlen viel weniger! Ihre Brieftasche wird Ihnen dankbar sein, denn die günstigeren Tarife eines anderen Stromanbieters können Ihnen als Verbraucher bis zu 600 Euro im Jahr einsparen!

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