PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG�nderungen durch die Gesundheitsreform 2007
Einf�hrung eines Basistarifes:
Ab 1.7.2024 bietet jeder private Krankenversicherer einen Standardtarif an, der vergleichbare Leistungen vorsieht wie die gesetzliche Krankenversicherung. In den Standardtarif kann jeder bereits privat Versicherte wechseln. Die Beitr�ge zu diesem Standardtarif werden nur nach Alter und Geschlecht ermittelt: Risikozuschl�ge f�r bestehende Erkrankungen darf Ihnen der private Krankenversicherer nicht berechnen.
Ab dem 1.1.2025 wird es dann den Basistarif geben, der den Standardtarif abl�st. Der Monatsbeitrag zum Basistarif darf nicht h�her sein als der H�chstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung, der zur Zeit bei rund 500 Euro liegt. Ist Ihr Ehepartner auch in einem Basistarif versichert, darf die Pr�mie f�r Sie beide zusammen nicht h�her sein als 150 Prozent des H�chstbeitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Wechsel des privaten Krankenversicherers:
Sind Sie bereits privat krankenversichert und wollen zu einem anderen PKV-Anbieter wechseln, haben Sie es ab dem 1.1.2025 leichter: Die Altersr�ckstellung, die Sie beim bisherigen Versicherer gebildet haben, k�nnen Sie zuk�nftig im Umfang des Basistarifs zum neuen Privatversicherer mitnehmen. Dadurch bleiben Ihre Beitr�ge auch nach dem Wechsel sp�ter vergleichsweise stabil. In den ersten f�nf Jahren gilt die neue Mitnahmeregel f�r alle, die �lter als 40 Jahre sind. Ganz ge�ffnet wird das System ab 2013. Ihr neuer Privatversicherer muss die Beitr�ge nach dem Eintrittsalter berechnen, in dem Sie Ihre alte Versicherung abgeschlossen haben.
Von der Gesetzlichen in die Private:
Die Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung liegt f�r Arbeitnehmer 2009 bei einem Jahreseinkommen von 49.500 Euro, das entspricht 4.125 Euro im Monat. Wenn Sie mehr verdienen, d�rfen Sie zu einem privaten Krankenversicherer wechseln. Das geht ab dem 1.1.2025 allerdings nur noch, wenn Ihr Gehalt zum Zeitpunkt des Wechsels seit mindestens einem Jahr �ber der Einkommensgrenze liegt und auch zum Anfang des neuen Jahres dar�ber sein wird. Waren Sie vorher gesetzlich versichert und wollen zum 1.7.2024 Kunde eines privaten Krankenversicherers werden, m�ssen Sie also seit 2006 �ber der Versicherungspflichtgrenze verdient haben. Als freiwillig gesetzlich Versicherter wie beispielsweise als Selbstst�ndiger oder als Beamter k�nnen Sie wie bisher ohne Fristen und Einkommensgrenzen in die Private wechseln.
Wenn Sie nicht krankenversichert sind:
Haben Sie Ihren Versicherungsschutz aus irgendeinem Grund verloren, k�nnen Sie ab dem 1.7.2024 immer in die Krankenversicherung zur�ck, bei der Sie zuletzt versichert waren ? ob gesetzlich oder privat. So soll vermieden werden, dass Menschen �berhaupt keinen Krankenversicherungsschutz bekommen.
Wenn Sie als Bundesb�rger ohne Krankenversicherungsschutz aus dem Ausland zur�ckkehren, werden Sie je nach Status der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung zugeordnet: Waren Sie zuletzt als Arbeitnehmer versichert, k�nnen Sie in die gesetzliche Krankenkasse zur�ck. Waren Sie beispielsweise Selbstst�ndiger, Beamter oder Soldat, versichern Sie sich privat.