Häufige Fragen
Hier finden Sie alle Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.Allgemeine Fragen:
1. Kostet mich der Anbieterwechsel etwas?
2. Wie wechsle ich zu einem günstigeren Anbieter?
3. Was sollte beim Vergleich beachtet werden?
4. Gibt es Preisgarantien oder Rabatte beim Wechsel?
5. Werden bei Kündigung des Anbieters Abschläge zurückerstattet?
6. Werde ich noch mit Energie versorgt, wenn ich den Anbieter wechsle?
7. Bringt der Wechsel zu einem anderen Anbieter einen Umbau mit sich?
8. Muss ich die Zählerstände ablesen?
9. Muss ich die Kündigungsfrist bei meinem jetzigen Anbieter einhalten?
10. Brauche ich eine Genehmigung meines Vermieters für den Wechsel?
11. Ich plane einen Umzug, worauf sollte ich achten?
Fragen speziell zum Stromwechsel:
1. Kann ich auch bei einem Zweittarifzähler wechseln?
2. Gibt es Unterschiede zwischen einem Stromversorger und einem Netzbetreiber?
3. An wen wende ich mich bei Stromausfall oder Störungen des Zählers?
Allgemeine Fragen
1. Kostet mich der Anbieterwechsel etwas?Nein! Wenn Sie Online über einen unserer Vergleiche wechseln, gibt es keine Wechselgebühren!
2. Wie wechsle ich zu einem günstigeren Anbieter?
Sie können völlig unkompliziert direkt Online über einen unserer Vergleiche zu einem günstigeren Strom- bzw. Gasanbieter wechseln. Geben Sie einfach Ihren jährlichen Verbrauch und Ihre Postleitzahl in den Vergleichsrechner ein und Ihnen werden bereits die besten Angebote präsentiert. Sie müssen dann lediglich noch einen Wechselvertrag abschließen, alles weitere übernimmt dann der neue Anbieter und innerhalb von vier Wochen zahlen Sie dann den neuen, günstigeren, Preis.
3. Was sollte beim Vergleich beachtet werden?
Prinzipiell finden unsere Vergleiche bereits die günstigsten Angebote für Sie. Sie sollten lediglich auf kurze Kündigungsfristen achten (maximal 1 Jahr), damit Sie bei einer Preiserhöhung in absehbarer Zeit erneut zu einem günstigeren Anbieter wechseln können, falls Sie das möchten.
4. Gibt es Preisgarantien oder Rabatte beim Wechsel?
Ja, viele Anbieter geben Preisgarantien. Hierbei wird Ihnen ein Festpreis für einen bestimmten Zeitraum garantiert, so dass erst nach Ablauf dieses Zeitraumes eine Preiserhöhung möglich wird. Beachten Sie, dass Rabatte nur einmal gewährt werden und die Preisgarantie für nur 12 Monate gültig sein sollte. Mehrjährige Preisgarantien sind nicht zu empfehlen, diese Tarife sind teurer und dort kann man nur sparen, wenn die Energiepreise in den nächsten Jahren noch stärker als sowieso schon ansteigen.
5. Werden bei Kündigung des Anbieters Abschläge zurückerstattet?
Das kommt darauf an. Ihr bisheriger Anbieter wird Ihnen eine Schlußrechnung zusenden aus der Ihr Verbrauch und bisher geleistet Abschlagszahlungen hervorgehen. Ergibt sich daraus ein Guthaben, dann wird Ihnen dieses natürlich erstattet.
6. Werde ich noch mit Energie versorgt, wenn ich den Anbieter wechsle?
Ja, egal ob Sie den Stromanbieter oder den Gasanbieter wechseln, Sie werden auch weiterhin mit Strom versorgt. Ihr Grundversorger ist gesetzlich dazu verpflichtet! Sie brauchen sich also keine Sorgen zu machen.
7. Sind beim Wechsel Umbauten nötig?
Nein, es sind keine technischen Arbeiten erforderlich. Eventuell müssen Sie den aktuellen Zählerstand ablesen und an den Netzbetreiber (und am besten auch an den neuen Anbieter) weitergeben, mehr aber auch nicht.
8. Muss ich die Zählerstände ablesen?
Nicht zwingend, es wird aber zu Ihrer eigenen Sicherheit empfohlen. Notieren Sie sich am Wechseltag oder bei einer Preiserhöhung immer den aktuellen Zählerstand. Sie können den Zählerstand Ihrem Anbieter mitteilen und können dann eine taggenaue Abrechnung erhalten.
9. Muss ich die Kündigungsfrist bei meinem jetzigen Anbieter einhalten?
Ja. In der Regel liegt die Kündigungsfrist bei den Grundversorgern zum Ende eines jeden Monats. Wer schon einmal den Strom- oder Gasanbieter gewechselt hat, der muss die Kündigungsfristen, die vertraglich vereinbart wurden, beachten. Sehen Sie sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Anbieters für weitere Informationen an. Eventuell können Sie auch, z. B. im Falle einer Preiserhöhung, von Sonderkündigungsrechten Gebrauch machen.
10. Brauche ich eine Genehmigung meines Vermieters für den Wechsel?
Nein, es ist allein Ihre Entscheidung, von welchem Anbieter Sie Energie beziehen wollen. Ihren Vermieter brauchen Sie daher nicht zu informieren. Es gibt allerdings auch eine Ausnahme: Wenn Sie die Abschlagszahlungen mit der Miete vornehmen und die Strom- bzw. Gasrechnung von Ihrem Vermieter erhalten, dann ist der Vermieter der Vertragspartner des jeweiligen Anbieters. In diesem Fall müssen Sie sich mit dem Vermieter auseinander setzen und ihn bitten, zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln.
11. Ich plane einen Umzug, worauf sollte ich achten?
Wenn Sie einen Anbieterwechsel im Rahmen eines Umzuges planen, dann sollten Sie bereits sechs bis acht Wochen vorher einen Vertrag mit dem neuen Anbieter abschließen. Wenn Sie keinen Vertrag abschließen gehen Sie sonst automatisch mit Ihrem Einzug einen Vertrag mit dem örtlichen Grundversorger ein. Wenn Sie sich bereits für einen neuen Anbieter entschieden haben sollten und diesen auch nach dem Umzug beibehalten möchten, dann sollten Sie unbedingt klären ob der Stromanbieter auch an Ihre neue Anschrift Strom bzw. Gas liefern kann. Achten Sie zudem auf eventuelle Kündigungsfristen bei den Verträgen Ihrer alten Wohnung.
Fragen speziell zum Stromwechsel:
1. Kann ich auch bei einem Zweittarifzähler wechseln?Nein, dass ist leider nicht möglich. Die Stromanbieter unterscheiden in der Regel nicht zwischen Tag- und Nachtstrom, daher würden Sie zu jeder Tageszeit den selben Preis für die Kilowattstunde bezahlen. Ein Wechsel ist für Haushalte die sehr viel Nachtstrom verbrauchen (z.B. aufgrund von Nachtspeicherheizungen) daher nicht empfehlenswert.
2. Gibt es Unterschiede zwischen einem Stromversorger und einem Netzbetreiber?
Der Stromversorger bzw. Grundversorger liefert den Strom, während der Netzbetreiber für das Stromnetz und dessen ordnungsgemäßen Betrieb verantwortlich ist. Oft ist der Grundversorger und der Netzbetreiber identisch. Für Sie macht das direkt keinen Unterschied, da Ihnen bei einem Stromanbieter ohne eigenes Verteilnetz keine zusätzlichen Kosten entstehen.
3. An wen wende ich mich bei Stromausfall oder Störungen des Zählers?
Wenden Sie sich an den örtlichen Netzbetreiber, denn dieser ist zur schnellstmöglichen Problemlösung verpflichtet.