Versicherungen vergleichen zahlt sich für Sie aus...

Haftpflichtversicherung...



Warum brauche ich eine Haftpflichtversicherung?

Ob aus Leichtsinn, Missgeschick oder Vergesslichkeit - wenn Sie einen Schaden verursachen, müssen Sie dafür gerade stehen.

 

Der Geschädigte hat ein gesetzliches Recht auf angemessenen finanziellen Schadensersatz. Dazu gehören die Kosten für Wiederherstellung oder Ersatz beschädigter Gegenstände, außerdem Folgekosten wie etwa ein Nutzungsausfall.

Sind Menschen verletzt, fallen Behandlungskosten und Verdienstausfall an. Oft hat der Verletzte Anspruch auf Schmerzensgeld, bei bleibenden Gesundheitsschäden sogar auf eine lebenslange Rente.

 

Sie haften mit Ihrem ganzen Vermögen
Nicht alle Fälle einer privaten Haftung sind so harmlos wie das beim Fußballspielen zerschossene Fenster oder der Rotweinfleck auf dem Teppich des Nachbarn. Der entstandene Schaden kann so hoch sein, dass er Ihre wirtschaftliche Existenz gefährdet.

 

Als Verursacher haften Sie mit Ihrem ganzen Vermögen, mit Haus- und Grundbesitz, mit Bankguthaben, Lohn und Gehalt. Sogar auf eine spätere Erbschaft kann im Ernstfall zugegriffen werden.

Privathaftpflicht Vergleich
Tarifauswahl
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Der Singletarif ist nur möglich, wenn Sie ledig sind und keinen Lebenspartner mitversichern wollen.
Tarifgruppe
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Sind Sie verbeamtet oder im öffentlichen Dienst beschäftigt, oder haben Sie die Berechtigung, Versicherungen nach dem Tarif für öffentlichen Dienst abzuschließen, wählen Sie bitte die Tarifgruppe "öffentlicher Dienst".
Alter (volle Jahre)
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Für bestimmte Altersgruppen gibt es bei verschiedenen Versicherern Beitragsnachlässe.
Selbstbeteiligung
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Wenn Sie einen Tarif mit Selbstbeteiligung auswählen, reduziert sich der zu zahlende Jahresbeitrag. Die angezeigte Selbstbeteiligung gibt Ihnen Auskunft darüber, mit welchem Geldbetrag Sie sich an jedem Schadenfall selbst beteiligen.
Ausfalldeckung
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Wir empfehlen Ihnen, die sogenannte Forderungsausfalldeckung in Ihren Versicherungsschutz aufzunehmen. Ihr Versicherer erstattet dann auch für Schäden, die Ihnen durch fremde Personen zugefügt werden, die selbst über keine Privathaftpflichtversicherung verfügen und finanziell nicht in der Lage sind, Ihnen den entstandenen Schaden zu ersetzen. Die meisten Versicherer legen für die Erstattung eine Mindestschadenshöhe fest (siehe Leistungsvergleich).
Deliktunfähige Kinder unter 7 Jahre
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Eltern haften nicht für unter 7jährige Kinder (bei Verkehr nicht bis unter 10 Jahre), wenn sie Ihrer Aufsichtspflicht nachkommen. Diese Schäden können Sie hier versichern.
Hund mitversichern ? (kein Kampfhund!)
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Folgende Rassen sowie deren Kreuzungen können nicht versichert werden: Bandog, Bordeaux-Dogge, Bulldog, Bullterrier (auch Staffordshire Bullterrier), Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal, Mastiff (auch Bullmastiff), Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Owtscharka (alle Unterrassen), Pitbullterrier (auch American Pitbullterrier), Rhodesian Ridgeback, Staffordshire Terrier (auch American Staffordshire Terrier bzw. American Stafford Terrier) und Tosa Ino
Laufzeit
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Laufzeiten von mehr als einem Jahr führen bei vielen Anbietern zu Beitragsnachlässen zwischen 5% und 10%.
Bestand in den letzten 5 Jahren eine Vorversicherung
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Bei einigen Versicherungen gibt es bis zu 30% Rabatt, wenn Sie einen Vertrag hatten, der schadenfrei lief.
Schäden in den letzten 5 Jahren
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Teilen Sie mit, ob und wieviele Schäden Sie innerhalb der letzten 5 Jahre verursacht haben. Waren Sie in dieser Zeit schadensfrei, erhalten Sie bei einigen Versicherern einen Beitragsnachlass.

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